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Startseite Gesetze Bundesdatenschutzgesetz mit Kommentierung – alte Fassung Dritter Abschnitt: Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen

Dritter Abschnitt: Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen

Erster Unterabschnitt: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
  • § 28 BDSG: Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke
  • § 28a BDSG: Datenübermittlung an Auskunfteien
  • § 28b BDSG: Scoring
  • § 29 BDSG: Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zwecke der Übermittlung
  • § 30 BDSG: Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zwecke der Übermittlung in anonymisierter Form
  • § 30a BDSG: Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung
  • § 31 BDSG: Besondere Zweckbindung
  • § 32 BDSG: Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
Zweiter Unterabschnitt: Rechte des Betroffenen
  • § 33 BDSG: Benachrichtigung des Betroffenen
  • § 34 BDSG: Auskunft an den Betroffenen
  • § 35 BDSG: Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
Dritter Unterabschnitt: Aufsichtsbehörde
  • § 38 BDSG: Aufsichtsbehörde
  • § 38a BDSG: Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen
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