Keine Preisgabe der Identität von Petenten durch die Datenschutzaufsichtsbehörden
Auch Verantwortliche haben bei den Datenschutzaufsichtsbehörden kein Recht auf Akteneinsicht mit dem Ziel, die Identität des Petenten zu erfahren.
mehr dazu »Auch Verantwortliche haben bei den Datenschutzaufsichtsbehörden kein Recht auf Akteneinsicht mit dem Ziel, die Identität des Petenten zu erfahren.
mehr dazu »Der Versand einer E-Mail mit Bewerbungsdaten an einen falschen Empfänger kann zu einem Anspruch auf Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO führen. Zudem kann eine Pflicht nach Art. 34 DSGVO entstehen, die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung des Schutzes ihrer personenbezogenen Daten zu benachrichtigen.
mehr dazu »Hat ein Verantwortlicher begründete Zweifel an der Identität des Betroffenen, der einen Antrag auf Wahrnehmung seiner Rechte gestellt hat, so kann er von diesem zusätzliche Informationen (z. B. Vorlage einer Personalausweiskopie) anfordern, die zur Bestätigung der Identität der betroffenen Person erforderlich sind.
mehr dazu »Bei der Nutzung von Webbrowsern entstehen hohe Risiken, denen mit entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen begegnet werden muss.
mehr dazu »Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat am 25.06.2021 entschieden, dass eine abgeschaltete Kamera nicht dem Anwendungsbereich der DSGVO unterfällt. Darüber hinaus ermächtigt Art. 58 Abs. 2 Buchstabe f DSGVO nicht zur Anordnung des Abbaus einer abgeschalteten Überwachungskamera.
mehr dazu »Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem Europäischen Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen dahingehend vorgelegt, ob die Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach § 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 Satz 1 BDSG im Widerspruch zur DSGVO steht.
mehr dazu »26.06.2025 – Informieren Sie sich jetzt über Aktualisierungen im Fachportal Lesen Sie hier die vollständige Updateübersicht nach. mehr dazu
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