Artikel 29-Gruppe fordert Nachbesserungen beim Privacy Shield

Die Artikel 29-Gruppe (Article 29 Working Party – WP29) hat in ihrem „Ersten gemeinsamen Jahresbericht“ zum EU-US-Privacy Shield Nachbesserungen am Regelwerk gefordert und der Europäischen Kommission mit einem Gang zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) gedroht.

Am 28. November 2017 hat die Artikel 29-Gruppe (Zusammenschluss der obersten EU-Datenschutzaufsichtsbehörden) das sogenannte Working Paper 255 veröffentlicht, in dem sie eine erste Bewertung des EU-US-Datenschutzschildes vornimmt und bezweifelt, dass Daten von EU-Bürgern in den USA so gut geschützt werden wie in der EU. Zukünftig soll jährlich eine neue Bewertung erfolgen.

Die WP29 begrüßt zwar die Bemühungen der US-Behörden zur Schaffung eines ausreichenden Datenschutzniveaus im Rahmen des Austausches personenbezogener Daten, bemängelt jedoch eine Reihe wichtiger ungelöster Probleme wie das Fehlen von Hinweisen und klaren Informationen zum Beispiel über die Prinzipien des Datenschutzschildes und über die Rechte und verfügbaren Rechtsmittel und Rechtsbehelfe für die von einer Datenübertragung betroffenen Personen. Zusätzlich fordert die WP29 eine verstärkte Aufsicht und Überwachung der Einhaltung der Grundsätze des Privacy Shields durch die beteiligten US-Firmen und das Vorlegen weiterer Beweise oder bindender Zusicherungen von den USA bezüglich der Behauptungen der US-Behörden, dass es keinen willkürlichen und massenhaften Zugriff auf Datensammlungen von EU-Bürgern im Rahmen von US-Überwachungsprogrammen gebe.

Die WP29 hat aufgrund der festgestellten Mängel die Europäische Kommission aufgefordert, in Nachverhandlungen mit der US-Regierung entscheidende Verbesserungen des Privacy Shield-Mechanismus zu erzielen. Dazu die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Andrea Voßhoff: „Jetzt ist es an der Europäischen Kommission, in Verhandlungen mit der US-Seite den Privacy Shield fortzuentwickeln. Sollte insbesondere die als Rechtsweg für EU-Bürger gegen Überwachungsmaßnahmen in den USA geschaffene Stelle der Ombudsperson keine spürbaren Verbesserungen erfahren, werden die europäischen Datenschutzbehörden geeignete Maßnahmen ergreifen. Das schließt ausdrücklich eine Überprüfung der Privacy Shield-Entscheidung der Kommission durch den EuGH mit ein.“

Quelle: Pressemitteilung der BfDI vom 12. Dezember 2017 – abrufbar unter www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2017/23_Privacy Shield.html – und WP 255 „EU – U.S. Privacy Shield – First annual Joint Review“ – abrufbar in englischer Sprache beispielsweise unter www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/EN/Datenschutz/1304_WP_238_Art29Gruppe.html