Werbung ohne Einverständnis des E-Mailadressaten
Eine Direktwerbung per E-Mail ist stets als unzumutbare Belästigung anzusehen, wenn nicht eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt.
mehr dazu »Eine Direktwerbung per E-Mail ist stets als unzumutbare Belästigung anzusehen, wenn nicht eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt.
mehr dazu »Kryptografischer Schutz bei Datenübertragungen kann in Form einer Verbindungs- (Point-to-Point, Transportverschlüsselung) oder einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung realisiert werden.
mehr dazu »Die Befragung sämtlicher Mitarbeiter im Zusammenhang mit Verdachtsmomenten gegen einen Arbeitnehmer unter Anwendung eines Fragenkataloges zur Sachverhaltsaufklärung kann rechtmäßig sein.
mehr dazu »Aus den Ergebnissen der Befragung haben die Aufsichtsbehörden Empfehlungen für Verantwortliche erarbeitet.
mehr dazu »Zulässigkeit der Klage von WhatsApp Ireland gegen einen verbindlichen Beschluss des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA)
mehr dazu »Beim Versand von Schreiben kommt es immer wieder zu Fehlern von Seiten der eigenen Mitarbeiter. Dies gilt es – soweit wie möglich – durch die folgenden Maßnahmen zu verhindern:
mehr dazu »11.02.2026 – Informieren Sie sich über Aktualisierungen im Fokus Datenschutz. Lesen Sie mehr dazu in unserer Update-Übersicht. mehr dazu
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