Aufsichtsbehörden veröffentlichen weitere Kurzpapiere zur Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutzkonferenz (DSK) der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder veröffentlicht seit Juli 2017 Auslegungshilfen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In diesen Kurzpapieren werden unter den deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmte einheitliche Sichtweisen zu verschiedenen Kernthemen der DSGVO wiedergegeben.

Die Kurzpapiere der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dienen als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Die Informationen sind in der Regel auf öffentliche Stellen übertragbar. Aus Bundes- und Landesrecht können sich jedoch abweichende Regelungen ergeben. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen – möglicherweise abweichenden – Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.

Bis April 2018 hat die DSK folgende Kurzpapiere veröffentlicht, die fett markierten Papiere sind seit Januar 2018 neu hinzugekommen:

  1. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  2. Aufsichtsbefugnisse/Sanktionen
  3. Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung
  4. Datenübermittlung in Drittländer
  5. Datenschutz-Folgenabschätzung
  6. Auskunftsrecht der betroffenen Person
  7. Marktortprinzip: Regelungen für außereuropäische Unternehmen
  8. Maßnahmenplan „DS-GVO“ für Unternehmen
  9. Zertifizierung nach Art. 42 DS-GVO
  10. Informationspflichten bei Dritt- und Direkterhebung
  11. Recht auf Löschung/„Recht auf Vergessenwerden“
  12. Datenschutzbeauftragte bei Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern
  13. Auftragsverarbeitung, Art. 28 DSGVO
  14. Beschäftigtendatenschutz
  15. Videoüberwachung nach der Datenschutz-Grundverordnung
  16. Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche, Art. 26 DSGVO
  17. Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Diese Kurzpapiere können beispielsweise von der Homepage des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht unter https://www.lda.bayern.de/de/datenschutz_eu.html heruntergeladen werden. Dort sind auch noch einige weitere Kurzpapiere zur DSGVO abrufbar, die alleine vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht erstellt wurden, sowie Working Papers der Art. 29-Datenschutzgruppe.