Berichtigungen der Datenschutz-Grundverordnung

Kurz vor dem 25. Mai 2018 – und damit der Verpflichtung zur Anwendung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – wurden noch umfassende Berichtigungen der DSGVO beschlossen.

Am 26. März 2018 hat das Europäische Parlament eine Berichtung der DSGVO für die einzelnen Sprachversionen veröffentlicht. Im Anschluss daran hat der Europäische Rat am 19.04.2018 noch deutlich umfassendere Berichtigungen beschlossen.

Die Berichtigungen betreffen in erster Linie grammatikalische und sprachliche Korrekturen bei den einzelnen Sprachfassungen. Allerdings entfaltet die Berichtigung des Europäischen Rates teilweise eine weitreichendere Wirkung.

So wurde im Art. 25 Abs. 2 Satz 1 DSGVO („Der Verantwortliche trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, die sicherstellen, dass durch Voreinstellung grundsätzlich nur personenbezogene Daten, deren Verarbeitung für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich ist, verarbeitet werden.“) das Wort „grundsätzlich“ gestrichen – mit der (mutmaßlichen) Folge, dass bei den datenschutzfreundlichen Voreinstellungen nun keine Ausnahmen mehr möglich sind.

Weitere wichtige inhaltliche Änderungen betreffen die Erwägungsgründe 71 (Profiling) und 145 (Wahlrecht des Betroffenen). So ist bezüglich des Klagerechts eines Betroffenen gegenüber einem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters nicht mehr entscheidend, wo der Kläger seinen Aufenthaltsort hat, sondern wo er wohnt. Dies kann zu einer Zuständigkeitsänderung der Gerichtsbarkeit führen. Im Erwägungsgrund 71 wurde der Begriff Maßnahme durch Verfahren ersetzt. Was durchaus sinnvoll erscheint.

Insgesamt halten sich die Änderungen im Rahmen und haben nicht so weitreichende Folgen wie von Einzelnen in entsprechenden Veröffentlichungen befürchtet.

Änderungsübersicht

Die jeweiligen Änderungen werden im Papier des Europäischen Rates der bisherigen Fassung gegenübergestellt.  

Fundstellen

Die Berichtigung des Europäischen Parlaments kann in deutscher Sprache beispielsweise auf den Seiten des Europäischen Parlaments heruntergeladen werden.

Die Berichtigung des Europäischen Rates ist beispielweise unter http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8088-2018-INIT/en/pdf abrufbar. Die die deutsche Sprachfassung betreffenden Berichtigungen finden sich auf S. 48 - 64 dieses Dokuments.