Das Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen außerhalb der Facebook Website ist laut dem Bundeskartellamt missbräuchlich

Das Bundeskartellamt führt derzeit ein Verwaltungsverfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gegen Facebook. Das Bundeskartellamt konzentriert sich in diesem Verfahren lediglich auf die Sammlung und Verwendung von Nutzerdaten aus Drittquellen. Das Verfahren bezieht sich dabei nicht auf die Datensammlung und -verwendung auf dem sozialen Netzwerk Facebook selbst. Es wird ausdrücklich offengelassen, ob auch hier Datenschutzverstöße und ein Missbrauch von Marktbeherrschung vorliegen oder nicht.

Im Dezember 2017 hat das Bundeskartellamt dem Unternehmen Facebook seine vorläufige rechtliche Einschätzung in dem Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung übersandt. Die Behörde geht nach dem jetzigen Stand der Dinge davon aus, dass Facebook auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist, da Facebook in Deutschland rund 30 Millionen Nutzer pro Monat hat und rund 23 Millionen davon täglich.

Weiter ist das Amt der Ansicht, dass Facebook missbräuchlich handelt, indem das Unternehmen die Nutzung des sozialen Netzwerks davon abhängig macht, unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammeln und mit dem Facebook-Konto zusammenführen zu dürfen. Zu diesen Drittseiten gehören zum einen konzerneigene Dienste wie WhatsApp oder Instagram. Hierzu gehören aber auch Webseiten und Apps anderer Betreiber, auf die Facebook über Schnittstellen zugreifen kann. Haben Drittunternehmen in ihren Webseiten und Apps Facebook Produkte wie den Facebook „like-Button“ oder ein „Facebook Login“ oder Analysedienste wie „Facebook Analytics“ integriert, fließen über Schnittstellen (APIs) bereits in dem Zeitpunkt Daten an Facebook, in dem der Nutzer das Drittangebot erstmals aufruft. Diese Daten können mit Daten der Nutzer aus dem Facebook-Konto zusammengeführt und von Facebook genutzt werden, sogar dann, wenn der Nutzer einem Webtracking durch Browser- oder Geräteeinstellungen widersprochen hat. Diese Konditionen sind nach der vorläufigen Bewertung des Bundeskartellamtes weder nach datenschutzrechtlichen Wertungen gerechtfertigt noch nach kartellrechtlichen Maßstäben angemessen.

Nach der vorläufigen Auffassung des Bundeskartellamtes muss Facebook als marktbeherrschendes Unternehmen bei dem Betrieb seines Geschäftsmodells berücksichtigen, dass die Facebook-Nutzer nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen können. Die Teilnahme am Facebook-Netzwerk setzt eine Registrierung und eine uneingeschränkte Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen zwingend voraus. Der Nutzer wird vor die Wahl gestellt, entweder das „Gesamtpaket“ zu akzeptieren oder auf die Nutzung des Dienstes zu verzichten.

Dabei wird die private Nutzung des Netzwerks u.a. davon abhängig gemacht, dass Facebook unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammeln, den Facebook-Konten der Nutzer zuordnen und zu zahlreichen Datenverarbeitungsvorgängen verwenden kann.

Nach der vorläufigen Bewertung des Bundeskartellamtes sind die Nutzungsbedingungen von Facebook zumindest in diesem Punkt nicht angemessen und verstoßen zu Lasten der Nutzer gegen datenschutzrechtliche Wertungen. Angesichts der marktbeherrschenden Position des Unternehmens kann auch nicht von einer wirksamen Einwilligung der Nutzer zu dieser Form der Datensammlung und Weiterverarbeitung ausgegangen werden.

Wie geht es weiter?

Das Bundeskartellamt gibt Facebook nun die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dabei handelt es sich um einen Zwischenschritt im vorliegenden Verwaltungsverfahren, bei dem das Unternehmen weitere Rechtfertigungsgründe vortragen oder Lösungsvorschläge vorlegen kann. Es wird daher eine weitere Verfahrensphase der Diskussion mit Facebook geben.

Am Ende des Verfahrens steht entweder eine Einstellung des Verfahrens, Verpflichtungszusagen des Unternehmens oder eine Untersagung durch die Kartellbehörde. Eine abschließende Entscheidung in der Sache wird nicht vor Frühsommer 2018 ergehen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 19.12.2017 – abrufbar unter www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2017/19_12_2017_Facebook.html – und Hintergrundinformationen zum Facebook-Verfahren des Bundeskartellamtes – abrufbar unter www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Diskussions_Hintergrundpapier/Hintergrundpapier_Facebook.html