Datenschutzgerechter Einsatz von Cookie-Bannern

Von dem Betreiber eines Webauftritts kann verlangt werden, dass dieser es unterlässt, ohne rechtsgültige Einwilligung Aufzeichnung und Auswertung des Nutzerverhaltens zu Analyse- und Marketingzwecken Informationen auf dem Endgerät des Nutzers zu speichern oder auf entsprechende Informationen zuzugreifen.

Sachverhalt

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) hatte die BurdaForward GmbH als Betreiber der Webseite www.focus.de dahingehend verklagt, dass die Beklagte ohne freiwillige und informierte Einwilligung des Nutzers Tracking Technologien zur Auswertung des Nutzerverhaltens für Werbe- und Analysezwecke verwenden würde.

Nach Aufrufen der Seite www.focus.de öffnete sich nach Angaben des Klägers ein sogenanntes Cookie-Banner, mit dem sich das Unternehmen die Einwilligung zur Speicherung von Cookies und zur Auswertung von auf den Endgeräten der Nutzer gespeicherten Daten für Werbe- und Analysezwecke einholen wollte.

Die Startseite des Banners habe den Nutzern nur die Wahl gelassen, durch Klick auf „Akzeptieren“ in die Verarbeitung ihrer Daten und ihres Surfverhaltens durch zahlreiche Drittunternehmen in vollem Umfang einzuwilligen oder durch Anklicken der Schaltfläche „Einstellungen“ eine gesonderte Auswahl zu treffen. In letzterem Fall habe sich ein Fenster „Privatsphäre-Einstellungen“ geöffnet, das auf mehr als 140 Bildschirmseiten nach Datennutzung differenzierte Einstellungen für mehr als 100 Drittanbieter enthalten habe. Die Schaltflächen „Alle akzeptieren“ und „Auswahl speichern“ seien deutlich hervorgehoben gewesen. Die Möglichkeit „alle ablehnen“ wäre dagegen unscheinbar in blasser Schrift in der rechten oberen Ecke des Fensters platziert gewesen.

Bei einem Cookie-Banner handelt es sich um eine Textdatei, welche den Nutzer beim erstmaligen Besuch einer Webseite über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert. Zur Wiedererkennung eines Nutzers wird dazu häufig ein Cookie auf dem Rechner des Nutzers gesetzt, welches im vorliegenden Fall für die domainübergreifende Aufzeichnung und Auswertung des Nutzerverhaltens zu Analyse- und Marketingzwecken Informationen auf dem Endgerät des Nutzers gesetzt und genutzt wurde.

Urteil des Landgerichts München I

Das Münchner Landgericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die durch das eingesetzte Banner eingeholten Einwilligungen unwirksam sind.1) Der Einwilligungsmechanismus verstoße gegen die gesetzlichen Anforderungen. Diese setzen für eine wirksame Einwilligung eine freiwillige, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung der Nutzer voraus.

Die auf focus.de eingeholte Einwilligung beruhe aufgrund der Gestaltung des Cookie-Banners bereits nicht auf einer freiwilligen Entscheidung. Die Einwilligung zu verweigern sei mit mehr Aufwand verbunden als das schnelle Akzeptieren der Datenverarbeitung und werde durch die Vielzahl der Einstellungsmöglichkeiten auf der zweiten Ebene des Banners zusätzlich erschwert. Für die unterschiedliche Behandlung der Wahlmöglichkeiten „Einwilligung erteilen“ und „Einwilligung verweigern“ gebe es keine sachliche Rechtfertigung.

Anträge des vzbv, das Unternehmen auch wegen unzureichender Informationen über die beabsichtige Datennutzung und seine Vereinbarungen mit Drittanbietern zu verurteilen, lehnte das Gericht dagegen ab. Derartige Informationspflichten ergäben sich allein aus der Datenschutz-Grundverordnung, der vzbv habe seine Anträge aber ausschließlich auf das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz gestützt.2)

Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

Fundstellen

1) Urteil des Landgerichts München I vom 29.11.2022, Az. 33 O 14766/19 – beispielsweise abrufbar im Internet unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-GRURRS-B-2022-N-39300?hl=true

2) Pressemitteilung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände vom 02.01.2023 – abrufbar im Internet unter https://www.vzbv.de/urteile/einsatz-von-tracking-cookies-auf-focusde-war-rechtswidrig