EDSA und Europäische Kommission billigen gemeinsame Leitlinien zur Klärung gemeinsamer Berührungspunkte von DMA und DSGVO

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und die Europäische Kommission haben gemeinsame Leitlinien zum Zusammenspiel zwischen dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gebilligt.

Im Einklang mit seiner Strategie, die Einhaltung der DSGVO zu erleichtern und die Kohärenz zu stärken, hat der EDSA im Rahmen seiner jeweiligen Mandate mit der Europäischen Kommission zusammengearbeitet, um die kohärente Anwendung des Gesetzes über digitale Märkte* und der DSGVO zu erleichtern und die Rechtssicherheit für Gatekeeper (große Online-Plattformen), gewerbliche Nutzer, Begünstigte und Einzelpersonen zu erhöhen.

Wie das DMA und die DSGVO interagieren

Das Gesetz über digitale Märkte und die DSGVO schützen beide Einzelpersonen in der digitalen Landschaft, aber ihre Ziele ergänzen sich, da sie miteinander verbundene Herausforderungen angehen: individuelle Rechte und Privatsphäre im Falle der DSGVO und Fairness und Bestreitbarkeit digitaler Märkte im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte.

Mehrere vom Gesetz über digitale Märkte geregelte Tätigkeiten umfassen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Gatekeeper, und in mehreren Bestimmungen verweist das Gesetz über digitale Märkte ausdrücklich auf Definitionen und Konzepte, die in der DSGVO enthalten sind. In den gemeinsamen Leitlinien wird klargestellt, wie Gatekeeper diese DMA-Bestimmungen im Einklang mit dem EU-Datenschutzrecht umsetzen können. Beispielsweise legen der EDSA und die Kommission fest, welche Elemente Gatekeeper berücksichtigen sollten, um die Anforderungen an eine spezifische Auswahl und eine gültige Einwilligung gemäß Artikel 5 Absatz 2 DMA und der DSGVO zu erfüllen und so personenbezogene Daten in zentralen Plattformdiensten rechtmäßig zu kombinieren oder zu nutzen.

Der EDSA und die Kommission befassen sich auch mit anderen Bestimmungen, unter anderem in Bezug auf den Vertrieb von Apps und Stores Dritter, die Datenübertragbarkeit, Datenzugangsanfragen und die Interoperabilität von Nachrichtendiensten.

Nächste Schritte

Der Ausschuss und die Kommission haben eine gemeinsame öffentliche Konsultation zur ersten Fassung der Leitlinien eingeleitet, die bis zum 4. Dezember 2025 läuft. Dies wird eine Gelegenheit für Interessenträger sein, Kommentare abzugeben und Feedback zu geben.

Alle Einreichungen werden nach Ablauf des Konsultationszeitraums auf der Website des DMA veröffentlicht, auf die ein Link auf der Website des EDSA gesetzt wird.

Der endgültige Text, der die im Rahmen der Konsultation eingegangenen Beiträge enthält, wird vom Ausschuss und der Kommission gemeinsam ausgearbeitet und vom EDSA und der Europäischen Kommission angenommen.

Weitere Richtlinien auf dem Weg

Im Anschluss an diese ersten gemeinsamen Leitlinien mit der Kommission sind weitere Arbeiten im Gange, um die neue regulierungsübergreifende Landschaft zu klären und kohärente und kohärente Garantien für den Schutz personenbezogener

Daten aufrechtzuerhalten. In diesem Zusammenhang arbeitet der EDSA mit der Kommission, insbesondere mit dem Amt für künstliche Intelligenz, an gemeinsamen Leitlinien für das Zusammenspiel zwischen dem KI-Gesetz und den EU-Datenschutzgesetzen.

Fundstellen: Veröffentlichungen des EDSA vom 9. Oktober 2025 – abrufbar im Internet unter https://www.edpb.europa.eu/news/news/2025/dma-and-gdpr-edpb-and-european-commission-endorse-joint-guidelines-clarify-common_de und https://www.edpb.europa.eu/system/files/2025-10/joint_com-edpb_gls_interplay_dma_gdpr_for_public_consultation_en.pdf