Vierter Abschnitt: Sondervorschriften

§ 39 BDSG – Vierter Abschnitt Sondervorschriften – Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen
mehr dazu
§ 40 BDSG: Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen
mehr dazu
§ 41 BDSG: Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien
mehr dazu
§ 42 BDSG: Datenschutzbeauftragter der Deutschen Welle
mehr dazu
§ 42a BDSG: Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
mehr dazu