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Bundesdatenschutzgesetz mit Kommentierung – alte Fassung
Vierter Abschnitt: Sondervorschriften
Vierter Abschnitt: Sondervorschriften
§ 39 BDSG – Vierter Abschnitt Sondervorschriften – Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen
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§ 40 BDSG: Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen
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§ 41 BDSG: Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien
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§ 42 BDSG: Datenschutzbeauftragter der Deutschen Welle
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§ 42a BDSG: Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
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