Mitarbeiterdaten – von der Unternehmenswebsite in falsche Hände

Viele Unternehmen veröffentlichen Fotos, Telefonnummern und Lebensläufe ihrer Mitarbeiter auf ihren Webseiten. Dadurch soll die fachliche Qualifikation der Beschäftigten herausgestellt sowie bei den (potenziellen) Kunden die Hemmschwelle für einen Anruf bei der Firma abgebaut und ein persönlicher Draht zu den Kunden aufgebaut werden. Auf der anderen Seite haben immer mehr Mitarbeiter Angst um den Schutz ihrer Privatsphäre, da sie befürchten, dass anhand dieser Angaben und mit Hilfe von Suchmaschinen im Internet Persönlichkeitsprofile von ihnen erstellt werden könnten.

Erstellung von Persönlichkeitsprofilen

Diese Bedenken sind durchaus nicht unbegründet. Mit Hilfe der Auswerte- und Verknüpfungsmöglichkeiten von Suchmaschinen (wie beispielsweise Google) können sämtliche im Internet anzutreffenden Daten über eine Person problemlos verknüpft werden, indem man alle Internet-Angebote auswertet, in denen der Betroffene vorkommt (eine Art von Rasterfahndung). Diese Ergebnisse können dann und zu einem Persönlichkeitsprofil zusammengeführt werden.

So kann bereits die Veröffentlichung eines Namens oder einer geschäftlichen E-Mail-Adresse Ausgangspunkt für eine Personenrecherche sein. Wird zudem der Vorname eines Mitarbeiters in die E-Mail-Adresse einbezogen, kann dies zu privaten Belästigungen führen, da anhand des Vor- und Nachnamens eines Beschäftigten mittels Online-Auskunft aus Adress- oder Telefonbüchern dessen private Adresse und/oder Telefonnummer ermittelt werden kann. Sollte ein Kunde aus irgendeinem Grund über einen Firmenmitarbeiter verärgert sein, könnte er diese Informationen nutzen, um sich an ihm (z. B. mittels Telefonterror oder fingierter Warenbestellung unter dem Namen des Opfers) zu rächen. Der verärgerte Kunde könnte anhand der ihm bekannten Daten auch die private Mailadresse des Mitarbeiters ermitteln und dafür sorgen, dass sie durch Spams lahmgelegt wird.

Umso mehr Daten über einen Mitarbeiter auf der Website bekannt gegeben werden, desto leichter ist es natürlich, ein Persönlichkeitsprofil über den Beschäftigten zu erstellen. Sollten auch noch Angaben zur Vita eines Mitarbeiters veröffentlicht werden, hat es ein Interessierter noch leichter, umfangreiche Informationen über eine Person zu erhalten. Häufig braucht ein Wissbegieriger nicht einmal die Homepage des Arbeitgebers aufzusuchen, um den Wissenswert eines Beschäftigten erfahren zu können. Hier helfen Personensuchmaschinen (wie http://www.yasni.de/) weiter. Nach der Eingabe des Namens und des Vornamens wird alles über die Personen gleichen Namens angezeigt, was im Internet abrufbar ist. Mit etwas Glück ist auch die gesuchte Person dabei.

Warum werden Persönlichkeitsprofile erstellt?

Das Ausspionieren von Personen über das Internet ist für viele bereits längst zum Volkssport geworden – sei es aus beruflichem oder privatem Interesse oder weil es einfach Spaß macht. Man muss dazu nicht einmal das Haus verlassen, es genügt bereits das Vorhandensein eines PC und eines Internetanschlusses.

Die mit Hilfe von Suchmaschinen zusammengetragenen Informationen können sehr individuelle und private Bereiche des Betroffenen berühren, von seiner politischen Einstellung bis hin zu seinen sexuellen Neigungen. Einige Firmen haben sich inzwischen darauf spezialisiert, solche erstellten Persönlichkeitsprofile gegen Geld z. B. bei Einstellungen, neuen Geschäftsverbindungen oder Nachforschungen anzubieten.

Potenzielle Arbeitgeber, Vermieter oder andere Interessierte könnten sich so ein umfangreiches Wissen über den Betroffenen beschaffen. Dieses Wissen könnte auch dazu genutzt werden, die Existenz des Ausgeforschten zu ruinieren oder sie für einige Zeit zu übernehmen, um beispielsweise seine Wohnung zu kündigen oder ihn um seinen Arbeitsplatz zu bringen. So könnten ein paar aufgefundene unbedachte Äußerungen eines Beschäftigten über seinen Arbeitgeber in einem sozialen Netzwerk, Gästebuch oder Forum dann durchaus entscheidend für den Verlust seines Arbeitsplatzes werden.

Was darf veröffentlicht werden?

Bei der Veröffentlichung von Mitarbeiterdaten ist insbesondere Folgendes zu beachten:

  • Eine Veröffentlichung von Personenfotos (auch solche mit Bezug zum Aufgabenbereich) und Lebensläufen auf der Website darf nur nach vorheriger schriftlicher Erlaubnis der Betroffen erfolgen.
  • Die Veröffentlichung von Mitarbeiterdaten sollte sich auf Beschäftigte mit Außenkontakt beschränken (z. B. Mitarbeiter im Einkauf, Vertrieb oder in der Hotline).
  • Dabei sollten neben der geschäftlichen Telefonnummer und E-Mail-Adresse nur die Firmenanschrift, der Nachname, Titel, akademische Grade, Berufsbezeichnung und der Zuständigkeitsbereich beziehungsweise die Funktion im Unternehmen genannt werden.
  • Auf die Nennung des Vornamens sollte bei der geschäftlichen E-Mail-Adresse möglichst verzichtet werden.
  • Stattdessen sollte zusätzlich zu einer nicht veröffentlichten personenbezogenen Adresse, die nur für die individuelle Mail-Kommunikation verwendet werden sollte, auf der Webseite eine funktionale Mail-Adresse ohne Personenbezug verwenden werden.
  • Darüber hinausgehende Daten wie beispielsweise Privatadressen, Geburtsdatum, private Telefon- oder Handy-Rufnummern, Angaben zu persönlichen Eigenschaften oder Vorlieben unterliegen dem informationellen Selbstbestimmungsrecht und sollten (ohne Zustimmung des Betroffenen) nicht veröffentlicht werden.
  • Werden dennoch solche Daten veröffentlicht, hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf Löschung.

Fazit

Natürlich sollten auf einer Website dem Nutzer (Kunden) Kontaktmöglichkeiten zu Mitarbeitern des eigenen Unternehmens aufgezeigt werden. Andererseits sollte ein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern schon aus Gründen der Fürsorgepflicht so wenig Daten wie möglich veröffentlichen. Allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses berechtigt nicht zur uneingeschränkten Veröffentlichung der Mitarbeiterdaten. Eine unerlaubte oder zu weit gehende Veröffentlichung von Mitarbeiterdaten kann neben negativen Auswirkungen für die Betroffenen auch (straf)rechtliche und (bei einer Veröffentlichung des Vorfalls in den Medien) rufschädigende Konsequenzen für die Firma haben. Zumindest wird das Betriebsklima gestört sein.

Noch aus einem anderen Grunde sollte sich ein Unternehmen gut überlegen, welche Mitarbeiterdaten veröffentlicht werden. Einmal auf einer Website veröffentliche Daten bleiben nämlich als Einträge in Suchmaschinen auch dann bestehen, wenn diese Daten bereits wieder geändert oder gelöscht worden sind.