Vorsicht vor der „Datenschutzauskunft-Zentrale“

Seit Anfang Oktober erhalten Gewerbetreibende unaufgefordert ein Fax der „Datenschutzauskunft-Zentrale“. Darin werden die Unternehmen aufgefordert, Angaben über ihren Betrieb an diese Stelle zu übersenden, „um ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen“. Dies sollte jedoch unterlassen weden, da dahinter dem Vorgang eine Abofalle steckt.

Dieses mit „Eilige FAX-Mitteilung“ titulierte Anschreiben enhält den Betreff „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DS-GVO“ und ein beigefügtes Formular, welches ausgefüllt und unterschrieben an die „Datenschutz-Zentrale“ zurückgesendet werden soll. Gewerbetreibende werden in dem Formular aufgefordert, Angaben über ihren Betrieb zu machen, „um ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen“.

Dabei wird der Eindruck erweckt, als handle es sich bei den anzugebenden Daten um Pflichtangaben, um die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen. Für die Rücksendung des Faxes wird außerdem eine Frist gesetzt, was den Eindruck einer amtlichen Erhebung verstärkt.

Auch die optische Erscheinung des Formulars ähnelt behördlichen Schreiben. Zusätzlich ist das Schreiben mit den Hinweis versehen: „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig … .“ Dieser Hinweis soll den Angeschriebenen vorgaukeln, dass es sich um ein amtliches Schreiben einer Datenschutzaufsichtsbehörde handelt. Dies ist aber nicht der Fall.

Im Gegenteil: Schickt ein Unternehmen das unterschriebene Formular zurück, schließt es einen Vertrag mit dieser sogenannten „Datenschutz-Zentrale“ ab und muss in den nächsten drei Jahren insgesamt 1.494 € bezahlen. Darauf wird lediglich in dem Kleingedruckten hingewiesen, wo es heißt, dass der Gewerbetreibende mit der Rücksendung ein „Leistungspaket Basisdatenschutz“ für 498 Euro netto jährlich (mit einer Laufzeit von drei Jahren) erwirbt. Dieses Basispaket soll Informationsmaterial, Mustervorlagen und Anleitungen zur Umsetzung der DSGVO enthalten.

Hier nochmals der Hinweis: Senden Sie auf keinen Fall das Formular ausgefüllt zurück und bezahlen Sie nicht!