Befugnis der Aufsichtsbehörde, den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter ohne vorherigen Antrag der betroffenen Person zur Löschung personenbezogener Daten anzuweisen
Die Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaats kann selbst dann die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten anordnen, wenn die betroffene Person zuvor keinen entsprechenden Antrag gestellt hat.
mehr dazu »