Schmerzensgeld beim Versand einer E-Mail an eine falsche Adresse
Durch den Versand von personenbezogenen Unterlagen an eine falsche E-Mail-Adresse hat der Betroffene einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO. Dagegen liegt beim unverschlüsselten Versand einer E-Mail mit personenbezogenen Daten kein Verstoß vor, falls der Betroffene dazu eingewilligt hat.
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