Was ist im Rahmen des Bewerbungsverfahrens unter der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen zu verstehen?
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b DSGVO erlaubt Datenverarbeitungen, die zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person (was bei einer Bewerbung im Regelfall vorliegt) erfolgen, oder für die Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person erforderlich sind.
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