Was ist unter dem Begriff „Stand der Technik“ zu verstehen?
„Stand der Technik“ – wie er beispielsweise in Art. 32 DSGVO erwähnt wird – ist ein unbestimmter, abstrakt-genereller Begriff. Da auch die Datenschutzgrundverordnung keine näheren Erläuterungen für diesen Begriff beinhaltet, muss dazu auf andere Veröffentlichungen zurückgegriffen werden.
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