Welche Möglichkeiten bestehen, um einen Verstoß nach dem Whistleblower-Gesetz zu melden
Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht zwei Möglichkeiten für hinweisgebende Personen vor, um Informationen über einen Verstoß zu melden.
mehr dazu »Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht zwei Möglichkeiten für hinweisgebende Personen vor, um Informationen über einen Verstoß zu melden.
mehr dazu »Mit Urteil vom 14. Dezember 2023 hat der EuGH entschieden, dass bereits die Befürchtung eines möglichen Datenmissbrauchs für sich genommen einen immateriellen Schaden begründen kann.
mehr dazu »Von dem Whistleblower-Gesetz sollen neben Arbeitnehmern und Beamten auch Selbständige, Anteilseigner, Mitarbeiter von Lieferanten und Personen, die bereits vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses Kenntnisse von Verstößen erlangt haben, geschützt werden.
mehr dazu »Eine Geldbuße wegen eines in Art. 83 Abs. 4 bis 6 DSGVO genannten Verstoßes gegen eine juristische Person in ihrer Eigenschaft als Verantwortliche kann nicht nur dann verhängt werden kann, wenn dieser Verstoß zuvor einer identifizierten natürlichen Person zugerechnet wurde.
mehr dazu »Eine bloße Verletzung der Auskunftspflicht aus Art. 15 DSGVO – sei es, dass diese verzögert oder anfangs unvollständig erfüllt werde – begründet nicht automatisch eine Geldentschädigung wegen eines immateriellen Schadens.
mehr dazu »Beschlüsse, die eine Aufsichtsbehörde im Rahmen der mittelbaren Ausübung von Rechten der betroffenen Person erlässt, sind rechtsverbindlich. Allerdings müssen die Gründe und Beweise, auf die sie sich stützen, gerichtlich überprüft werden können.
mehr dazu »02.04.2024 – Informieren Sie sich jetzt über Aktualisierungen im Premiummodul Mitarbeiter-Schulungen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz. Lesen Sie hier die vollständige Updateübersicht nach. mehr dazu
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