Was ist bezüglich des Inhalts eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung zu beachten?
Art. 28 Abs. 3 DSGVO bestimmt den Mindestinhalt, den der Vertrag über die Auftragsverarbeitung regeln muss.
mehr dazu »Art. 28 Abs. 3 DSGVO bestimmt den Mindestinhalt, den der Vertrag über die Auftragsverarbeitung regeln muss.
mehr dazu »Bei einem lang andauernden Arbeitsverhältnis kann der auf Auskunft in Anspruch genommene Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer näher präzisiert, auf welche Informationen oder welche Verarbeitungsvorgänge sich sein Auskunftsersuchen bezieht.
mehr dazu »Der Art. 66 DSGVO beschreibt das sogenannte Dringlichkeitsverfahren für den Fall, dass dringender Handlungsbedarf besteht und ein Kohärenzverfahren oder die Zusammenarbeit zwischen der federführenden Datenschutzaufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden zu langwierig wäre.
mehr dazu »Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 16. Juni 2025 eine Musterrichtlinie für Verfahren über Geldbußen der Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich beschlossen.
mehr dazu »Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat wegen eines groben Verstoßes gegen seine datenschutzrechtlichen Verpflichtungen
mehr dazu »Erfolgt eine vollautomatisierte Absage an Bewerber aufgrund einer KI-Anwendung, handelt es sich um eine automatisierte Einzelentscheidung, die gemäß Art. 22 DSGVO verboten ist. Fällt dagegen der Unternehmer aufgrund eines Rankings der Bewerberdaten durch ein System letztlich selbst die Entscheidung, welche Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, so ist der Tatbestand des Art. 22 DSGVO nicht erfüllt.1)
mehr dazu »12.12.2025 – Informieren Sie sich über Aktualisierungen im Fokus Datenschutz. Lesen Sie mehr dazu in unserer Update-Übersicht. mehr dazu
Gerne hilft Ihnen unser Kundenservice weiter:
Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG
| 0941 5684–500 | |
| info@deichmann-fuchs.de | |
| Kontaktformular |