Auskunftsanspruch gemäß DSGVO im lang andauernden Arbeitsverhältnis
Bei einem lang andauernden Arbeitsverhältnis kann der auf Auskunft in Anspruch genommene Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer näher präzisiert, auf welche Informationen oder welche Verarbeitungsvorgänge sich sein Auskunftsersuchen bezieht.
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