Licht und Schatten: Bundestag verabschiedet neues Datenschutzrecht
Die Datenschutzbeauftragte begrüßt die zügige Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die ab 2018 geltenden EU-Vorgaben. So hat der Bundestag die Rechte der Betroffenen auf Information, Auskunft und Löschung im Vergleich zum Entwurf der Bundesregierung spürbar gestärkt. Die eingeschränkten Kontrollrechte der Datenschutzbehörden sind jedoch kritisch zu sehen.
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