04.11.2024 Datenschutz in der Praxis

Allgemeine Grundsätze des Auskunftsrechts

Wenn eine betroffene Person einen Auskunftsantrag stellt, müssen ihr grundsätzlich alle in Art. 15 DSGVO genannten Informationen zur Verfügung gestellt werden. Daher hat der Verantwortliche, wenn er die betroffene Person betreffende Daten verarbeitet, alle in Art. 15 Abs, 1 und gegebenenfalls die in Art. 15 Abs. 2 genannten Informationen zur Verfügung zu stellen.

mehr dazu »

Neu aufgenommene Inhalte

Neu aufgenommen im Fachportal

11.02.2026 – Informieren Sie sich über Aktualisierungen im Fokus Datenschutz. Lesen Sie mehr dazu in unserer Update-Übersicht. mehr dazu

Seminare Datenschutz