Was ist unter der Beurteilung und Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus zu verstehen?
Die nach der DSGVO erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen müssen gemäß Art. 32 Abs. 2 unter Berücksichtigung des Standes der Technik und der bei ihrer Durchführung entstehenden Kosten ein Schutzniveau gewährleisten, das den von der Verarbeitung ausgehenden Risiken und der Art der zu schützenden Daten angemessen ist.
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