Was sind die persönlichen Voraussetzungen eines Informationssicherheitsbeauftragten?
Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung für die Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten. Lediglich das Telekommunikationsgesetz (TKG) fordert, dass Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste einen Sicherheitsbeauftragten benennen (§ 166 Abs. 1 Nr. 1 TKG). Zudem wird den Betreibern kritischer Infrastrukturen (Krankenhäuser, Strom- und Wasserversorgung etc.) empfohlen, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen.
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