Was ist bei Einwilligungen bezüglich der Informiertheit zu beachten?
Eine Einwilligung muss gemäß Art. 4 Nr. 11 DSGVO in informierter Weise (in Kenntnis der Sachlage) abgegeben werden, damit der Betroffene die Auswirkungen seiner Einwilligungserklärung überschauen kann.
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