10.000 Euro Schadensersatz wegen verspäteter Auskunftserteilung
Das Arbeitsgericht Oldenburg hat einen Arbeitgeber zu einem Schadenersatz von 10.000 Euro verurteilt, zu zahlen, weil es dem Auskunftsanspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers nicht rechtzeitig nachgekommen ist.
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