Wer soll durch das Whistleblower-Gesetz geschützt werden?
Von dem Whistleblower-Gesetz sollen neben Arbeitnehmern und Beamten auch Selbständige, Anteilseigner, Mitarbeiter von Lieferanten und Personen, die bereits vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses Kenntnisse von Verstößen erlangt haben, geschützt werden.
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