Mitgliedstaatliche Wettbewerbsbehörden dürfen Untersuchungen vornehmen, ob ein Unternehmen gegen die DSGVO verstößt
Das Bundeskartellamt darf im Rahmen der Prüfung, ob ein Missbrauch einer beherrschenden Stellung durch ein Unternehmen vorliegt, feststellen, dass die Allgemeinen Nutzungsbedingungen dieses Unternehmens, nicht mit der DSGVO vereinbar sind.
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