Konzept zur Gewährleistung der Betroffenenrechte
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet die Verantwortlichen dazu, die betroffenen Personen bei der Ausübung ihrer Rechte zu unterstützen und sie darüber aufzuklären. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung sollte jede Institution über ein entsprechendes Konzept verfügen.
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