BAG legt EuGH Fragen zur Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem Europäischen Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen dahingehend vorgelegt, ob die Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach § 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 Satz 1 BDSG im Widerspruch zur DSGVO steht.
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