Datenschutzrechtliche Grundlagen für das mobile Arbeiten
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) kennen keine Ausnahmen oder Spezialregelungen für das mobile Arbeiten. Werden personenbezogene Daten gem. Art. 4 Nr. 1 DSGVO verarbeitet, so sind die datenschutzrechtlichen Regelungen der DSGVO und des BDSG zu beachten.
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