Beschlüsse einer Aufsichtsbehörde sind rechtsverbindlich
Beschlüsse, die eine Aufsichtsbehörde im Rahmen der mittelbaren Ausübung von Rechten der betroffenen Person erlässt, sind rechtsverbindlich. Allerdings müssen die Gründe und Beweise, auf die sie sich stützen, gerichtlich überprüft werden können.
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