Wesentliche Anforderungen an die (behördliche) Nutzung „Sozialer Netzwerke“
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg veröffentlichte am 06. Februar 2020 eine Broschüre bezüglich der „Wesentlichen Anforderungen an die behördliche Nutzung sozialer Netzwerke“. Der LfDI greift die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts zu „Sozialen Netzwerken“ auf und stellt fünf klare Forderungen bezüglich der Nutzung sozialer Netzwerke.
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