Was ist bei der Bestellung von Unterauftragsverarbeitern (Subunternehmen) zu beachten?
Mit der DSGVO wurden besondere Pflichten eingeführt, die ausgelöst werden, wenn ein Auftragsverarbeiter beabsichtigt, einen weiteren Akteur in Anspruch zu nehmen, womit ein weiteres Glied in die Kette eingefügt wird, indem ihm Tätigkeiten übertragen werden, die die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordern.
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