Begründete Zweifel an der Identität eines Betroffenen
Hat ein Verantwortlicher begründete Zweifel an der Identität des Betroffenen, der einen Antrag auf Wahrnehmung seiner Rechte gestellt hat, so kann er von diesem zusätzliche Informationen (z. B. Vorlage einer Personalausweiskopie) anfordern, die zur Bestätigung der Identität der betroffenen Person erforderlich sind.
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