Verantwortlicher muss Einwilligung in Telefonwerbung nachweisen
Für die Verarbeitung privater Daten muss der Verantwortliche den Umstand einer wirksamen Einwilligung in die Verarbeitung der Daten gegenüber der Aufsichtsbehörde nachweisen. Dies gilt auch für eine angeblich im Zusammenhang mit einem „Internet-Gewinnspiel“ erlangte datenschutzrechtliche Einwilligung zur Telefonwerbung.
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