Arbeitgeber muss Betriebsrat über Sonderzahlungen informieren
Laut eines Urteils des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 10.12.2018 (16 TaBV 130/18) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Betriebsrat Auskunft darüber zu erteilen, an welche Arbeitnehmer mit Ausnahme leitender Angestellter Sonderzahlungen geleistet wurden.
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