Kann die Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten auch auf einer Einwilligung beruhen?
Nach Erwägungsgrund 155 der Datenschutz-Grundverordnung können insbesondere Vorschriften über die Bedingungen erlassen werden, unter denen personenbezogene Daten im Beschäftigungskontext auf der Grundlage einer Einwilligung der Beschäftigten verarbeitet werden dürfen.
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