Koalition will Bestellpflicht für den Datenschutzbeauftragten entschärfen
Der Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages hat am 26.06.2019 einen Änderungsantrag zum geplanten „Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ eingebracht, der vorsieht, dass nichtöffentliche Stellen zukünftig erst dann einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, soweit sie in der Regel mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
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