Was bedeutet der „Grundsatz der Datenminimierung“?
Datenminimierung bedeutet gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO, dass personenbezogene Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein müssen.
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