Versand einer E-Mail mit Bewerbungsdaten an einen falschen Empfänger
Der Versand einer E-Mail mit Bewerbungsdaten an einen falschen Empfänger kann zu einem Anspruch auf Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO führen. Zudem kann eine Pflicht nach Art. 34 DSGVO entstehen, die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung des Schutzes ihrer personenbezogenen Daten zu benachrichtigen.
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