04.02.2021 Urteil

Nicht jeder Schadensersatzanspruch ist gerechtfertigt

Gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter. Dies gilt aber nicht immer bei Bagatellschäden.

mehr dazu »

Neu aufgenommene Inhalte

Neu aufgenommen im Fachportal

25.04.2025 – Informieren Sie sich jetzt über Aktualisierungen im Fachportal Lesen Sie hier die vollständige Updateübersicht nach. mehr dazu

Seminare Datenschutz