Erteilung einer „Datenkopie“ nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO
Wird die Herausgabe der Kopien von E-Mails verlangt, muss genau bezeichnet werden, um welche E-Mails es sich handelt.
mehr dazu »Wird die Herausgabe der Kopien von E-Mails verlangt, muss genau bezeichnet werden, um welche E-Mails es sich handelt.
mehr dazu »Gemäß Art. 77 Abs. 1 DSGVO hat jede betroffene Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt.
mehr dazu »Nach Erwägungsgrund 155 der Datenschutz-Grundverordnung können insbesondere Vorschriften über die Bedingungen erlassen werden, unter denen personenbezogene Daten im Beschäftigungskontext auf der Grundlage einer Einwilligung der Beschäftigten verarbeitet werden dürfen.
mehr dazu »Das Bundesverfassungsgericht hat gemäß Beschluss vom 14. Januar 2021 entschieden, dass deutsche Gerichte Klagen auf immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO nicht ohne Weiteres mit der Begründung abweisen dürfen, dass die geltend gemachte Beeinträchtigung lediglich einen Bagatellschaden darstelle.
mehr dazu »Zum Zeitpunkt eines Löschungsbegehrens ist stets zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO und damit die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung noch gegeben sind. Eine Berufung auf den Code of Conduct hilft insoweit nicht weiter, als er für den Einzelfall keine Begründung für die noch erfolgende Speicherung enthält.
mehr dazu »§ 26 Abs. 2 BDSG legt ausdrücklich fest, dass die Einwilligung auch im Beschäftigtenverhältnis möglich ist. Aufgrund der im Beschäftigungsverhältnis bestehenden Abhängigkeit der beschäftigten Person sind an die Einwilligung dort jedoch besondere Anforderungen zu stellen und die Umstände, unter denen die Einwilligung erteilt worden ist, speziell zu berücksichtigen. Zudem ist die Freiwilligkeit einer Einwilligung nur schwer nachzuweisen.
mehr dazu »26.06.2025 – Informieren Sie sich jetzt über Aktualisierungen im Fachportal Lesen Sie hier die vollständige Updateübersicht nach. mehr dazu
Gerne hilft Ihnen unser Kundenservice weiter:
Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG
0941 5684–500 | |
info@deichmann-fuchs.de | |
Kontaktformular |