Zulässigkeit anlassloser Mitarbeiterscreenings
Aufgrund der EU-Antiterror-Verordnungen und den darin enthaltenen Bereitstellungsverboten sehen sich viele Unternehmen dazu gezwungen, anlasslose Anti-Terror-Mitarbeiterscreenings durchzuführen und ihre Beschäftigten turnusmäßig mit den Namenslisten der entsprechenden Verordnungen abzugleichen. Doch ist dies rechtens?
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